Schwalbennester von Fassade gespült

Verendete Jungvögel auf dem TCN-Gelände haben Tierschützer auf den Plan gerufen. Mehrere zerstörte Schwalbennester und getötete Jungvögel: Fassungslos und empört ist der Verein „Tierschutz Aktiv Friesland und umzu“ über eine Gebäudereinigung vor wenigen Tagen auf dem TCN-Gelände in Roffhausen.

Rücksichtslos und ohne auf Jungvogelbesatz zu achten seien, so der Vorwurf von Tierschutz Aktiv, Vogelnester mit Hochdruckreinigern von der Fassade der Firma Arvato gespült und zerstört worden. Dabei seien auch Jungvögel zu Tode gekommen. Tierschutz-Aktiv hat Anzeige erstattet und will den Vorgang aufklären lassen, so Vereinsvorsitzender Joachim Tjaden.

Unklar ist noch, wer den Auftrag zur Gebäudereinigung erteilt hat. Die Firma Arvato will nach Auskunft ihres Sprecher Gernot Wolf (Gütersloh) mit den Reinigungsarbeiten nichts zu tun haben. „Wir haben nur die Geschäftsräume gemietet, um die Fassadenreinigung kümmern wir uns nicht“, sagt Wolf. Die ­DIBAG als Vermieterin der Bürogebäudes wollte sich am Montag zu den Vorgängen mit Hinweis auf die Strafanzeige nicht äußern.

Laut Tjaden steht fest, dass ein Lohnunternehmen mit den Arbeiten beauftragt war. Angeblich seien die Arbeiten genehmigt worden, da wegen des langen Winters noch keine Schwalben in den Nestern brüten oder gar Junge aufziehen würden. „Weder der Auftraggeber, noch das ausführende Unternehmen hielten es jedoch für nötig, vor der Zerstörung der Nester einmal eine Sichtkontrolle durchzuführen“, empört sich Tjaden.

Aufmerksame Beobachter sollen den Vorfall sofort dem ebenfalls auf dem TCN-Gelände ansässigen Veterinäramt gemeldet haben. Laut Tjaden „hat es die informierte Mitarbeiterin aber nicht für nötig befunden, selbst nach dem Rechten zu sehen. So wurden die Arbeiten ungehindert fortgesetzt.“

Laut Veterinäramtsleiter Norbert Heisig handelt es sich bei den toten Vögeln um ältere Nestlinge, weil die Kadaver schon stark ausgetrocknet sind. Für Jungschwalben sei die Zeit noch recht früh. Dennoch kritisiert auch Heisig die Aktion: „So geht das natürlich nicht. In die Nester muss man vorher schon mal vorsichtig hineinschauen.“

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten von geschützten Vogelarten zu beschädigen oder zu zerstören. Laut Tjaden gehören Schwalben zu den geschützten Vogelarten. Selbst das Entfernen unbewohnter Nester soll nur in genehmigten Ausnahmefällen erlaubt sein.

Im vorliegenden Fall stelle sich der Sachverhalt aber wesentlich schlimmer dar, sagt Tjaden: Auf dem Gehweg vor der Fassade lagen neben den Nestern auch viele Jungvögel. Teilweise habe ihnen der Strahl des Hochdruckreinigers den Kopf abgerissen.

Gegenüber der Polizei sollen Beteiligte ihr Bedauern ausgedrückt haben. Damit ist die Sache für den Tierschutzverein nicht erledigt. „Mit den Arbeiten wurde gegen Naturschutzrecht verstoßen“, so Tjaden. Trotz der eventuell vorliegenden Genehmigung hätte ein Blick in die Nester gereicht, um den Besatz mit Jungvögeln zu erkennen.

von Oliver Braun

(Quelle: http://www.nwzonline.de)

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