Zoodirektor wegen Einschläferung von Tigerbabys angeklagt

Dürfen Tierbabys, die nicht artenrein sind, in Zoos getötet werden? Diese Frage beschäftigt das AG Magdeburg. Auf der Anklagebank sitzen der Direktor des Magdeburger Zoos und drei Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im Mai 2008 "ohne vernünftigen Grund" drei junge Tiger kurz nach der Geburt umgebracht zu haben.

Das widerspreche dem Tierschutzgesetz, laut dem die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Vater nicht reinrassig

Der Zoo Magdeburg beteiligte sich am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm für die vom Aussterben bedrohten Sibirischen Tiger, von denen es weltweit nur noch 800 bis 900 reinerbige Exemplare geben soll. In der Elbestadt erhoffte man sich Nachkommen von der Katze Colina und dem Kater Taskan.

Erst als Colina schon tragend war, erfuhr der Zoo, dass Taskan ein Bastard und in seiner Ahnenreihe auch ein Sumatra-Tiger war. Der Nachwuchs habe damit nicht dem Zuchtziel entsprochen, sagte Direktor Kai Perret vor Gericht.

Eine Abtreibung bei der Tigerkatze schied aus, um die Gesundheit des noch jungen Tieres nicht zu gefährden. Der Zoologe widersprach dem Vorwurf der Anklage, sich nicht um eine geeignete anderweitige Unterbringung der Tigerbabys bemüht zu haben. Es sei keine gefunden worden. Darum entschieden Direktor, Tierarzt, Zootierinspektor und Tierpfleger des Magdeburger Zoos gemeinsam, die Jungtiere nicht am Leben zu lassen. Am 5. Mai 2008 erhielten sie die tödlich wirkende Spritze.

Urteil könnte Signalwirkung haben

Tierschutzorganisationen erstatteten daraufhin Anzeige. Ein Freispruch im heutigen Verfahren wäre ein Freibrief für alle Zoos in Deutschland, Tiere nach Belieben zu töten, sagte vor Prozessbeginn eine Vertreterin der Organisation Animal Public. Zoodirektor Perret geht ebenfalls davon aus, dass der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf alle Zoos in Deutschland haben und mit darüber entscheiden werde, ob der Artenschutz zurückzufahren sei.

Die Verteidigung sieht die Einschläferung der Tiger-Jungen "im Einklang mit gesellschaftlichen Normen und Anschauungen". Die Angeklagten hätten sich nichts vorzuwerfen, sie hätten "vernunftgesteuert, triftig und einsichtig gehandelt". Die Entscheidung zur Tötung der drei Tigerbabys sei "von übergeordneten Artenschutzinteressen getragen", heißt es in einer Erklärung. Ein Urteil wird möglicherweise noch am Donnerstag gesprochen.

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