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Während der Begriff "bio" bereits seit 1991 EU-weit geschützt ist, sind die Begriffe "vegetarisch" oder "vegan" bisher nicht verbindlich definiert. Weil immer wieder Lebensmittel und Gerichte auftauchen, die fälschlicher Weise als vegetarisch oder vegan gekennzeichnt sind, fordert der VEBU seit längerem eine gesetzliche Definition der Begriffe.
Nach einigen Gesprächen im deutschen Bundestag kristallisierte sich bereits 2009 eine Lösung auf europäischer Ebene als am sinnvollsten.
Im Rahmen einer neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung besteht nun die Möglichkeit, die Begriffe europaweit schützen zu lassen. Bereits vor rund einem Jahr hat VEBU-Geschäftsführer Sebastian Zösch im Namen der "European Vegetarian Union" mehrere Male persönlich EU-Abgeordneten die Notwendigkeit einer einheitlichen Definition der Begriffe dargelegt. Daraufhin hat sich das Europäische Parlament letztes Jahr in einer ersten Lesung für gesetzliche Definitionen der Begriffe "vegetarisch" und "vegan" im Rahmen der neuen Lebensmittelinformationsverordnung ausgesprochen. Dies war ein sehr wichtiger, erster Schritt. In der Zwischenzeit wurde - wie das bei neuen Richtlinien ist - über den Entwurf der Verordnung umfassend diskutiert und diese geht nun in die zweite Runde.
Damit der Gesetzesvorlage auch in der zweiten Lesung vom zuständigen Ausschuss für "Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit" zugestimmt wird, hat der VEBU nun erneut sämtliche relevanten Europaabgeordnete angeschrieben. Mit Erfolg. Am 19. April 2011 haben die Abgeordneten des Ausschusses für die Einführung einheitlicher Definitionen gestimmt. Damit haben wir nun ein weiteres, wichtiges Zwischenziel erreicht. Als nächstes gilt es den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission zu überzeugen. Aus sicherer Quelle haben wir bereits erfahren, dass auch der momentane Ratspräsident die vorgeschlagenen Definitionen als "acceptable" einstuft. Der VEBU wird weiterhin am Ball bleiben, den nötigen Handlungsbedarf in Brüssel aufzeigen und über die Entwicklung informieren.
Um weiterhin politischen Einfluss nehmen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Eine Interessensgruppe wird von Seiten des Gesetzgebers umso mehr berücksichtigt, je mehr Mitglieder die sie repräsentierede Organisation hat.
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