Berlin (ddp-bln). Das neue Jahr bringt Änderungen für Hundebesitzer mit sich. So müssen ab 1. Januar auch Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, nach dem Berliner Hundegesetz gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Bislang galt für sie eine Übergangsfrist, wie der Tierschutzverein Berlin am Montag mitteilte. Hundehalter, die dagegen verstoßen, riskieren empfindliche Bußgelder.

Maßgebend für Hundehalter sind die Absätze 5 und 6 in Paragraph 1 des Berliner Hundegesetzes. Demnach müssen Hunde mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden. Zudem verlangt der Gesetzgeber ab 1. Januar ausnahmslos, Hunde gegen Personen- oder Sachschäden Haftpflicht versichern zu lassen. Die Mindestdeckungssumme muss eine Million Euro pro Versicherungsfall betragen.

(Quelle: www.open-report.de)

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