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Verbreitung

Beschreibung:

Status im deutschsprachigen Raum

Homöopathie ist in Deutschland eine Besondere Therapieform im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Seit 1978 bekennt sich der deutsche Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz zum Wissenschaftspluralismus der Medizin. Darunter werden derzeit die Medizin einerseits und andererseits drei Besondere Therapierichtungen verstanden:

  • Anthroposophische Medizin
  • Homöopathie
  • Phytotherapie

Die Mittel der besonderen Therapierichtungen können zugelassen und dürfen verordnet werden, auch ohne dass für sie ein Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen unter bestimmten Bedingungen homöopathische Behandlungen bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“, beispielsweise im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung, an denen allerdings nur ca. 1 Prozent der Kassenärzte beteiligt sind. Unmittelbar nach der Ankündigung eines solchen Vertrages durch die Deutsche BKK wandte sich die GWUP in einer Resolution an medizinische Fachverbände, Politik und Behörden, in der sie dazu aufforderte, sich an Wissenschaftlichkeit zu orientieren und eine Aushöhlung bestehender wissenschaftlicher Standards zur Wirksamkeitsprüfung abzulehnen und jegliche Sonderbehandlung der Homöopathie abzuschaffen. Diese Resolution wurde von DZVhÄ und Deutscher BKK zurückgewiesen.

Private Krankenversicherungen übernehmen in Deutschland die Kosten für homöopathische Behandlungen bei allen Ärzten , private Zusatzversicherungen darüber hinaus auch bei Heilpraktikern (gegebenenfalls abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung). Meist werden auch die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen. Dies geschieht, obwohl bei der Homöopathie kein wissenschaftlicher Beweis dafür gefunden wurde, dass sie besser wirkt als Placebo.

2007 betrug der Anteil homöopathischer Arzneimittel im deutschen Apothekenmarkt am Umsatz 1,09 %, an der Zahl der verkauften Einheiten 3,26 % (3,16 % im Vorjahr). Im Jahr 2008 lag der Anteil homöopathischer Mittel an verkauften rezeptfreien Arzneien bei rund 7 %, was einem Verkaufswert von 399 Mio. Euro entspricht.

In Österreich unterliegen homöopathische Arzneimittel dem Arzneimittelgesetz von 1983.

In der Schweiz wurden seit 1999 Mittel der fünf Klassen der Komplementärmedizin, darunter die der Homöopathie, von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt verschrieben wurden. Am 30. Juni 2005 hat das Bundesamt für Gesundheit, Teil des Eidgenössischen Departements des Inneren, diese Leistungspflicht nach den Ergebnissen der von ihm in Auftrag gegebenen Studie „Programm Evaluation Komplementärmedizin“ wieder gestrichen, da die Autoren zu dem Schluss kamen, dass die vorliegenden placebokontrollierten Studien zur Homöopathie [...] keinen eindeutigen Effekt über Placebo hinaus belegen. Am 17. Mai 2009 stimmte eine Mehrheit des Schweizer Stimmvolks dafür, dass die Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Bundesverfassung verankert wird. Die Verfassung enthält nun den Satz „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.

Laienhomöopathie

Zur Ausbreitung der Homöopathie haben nicht nur Ärzte beigetragen, sondern auch Patienten und Laienbehandler. Im 19. Jahrhundert gewann die Homöopathie besonders in Kreisen des Adels und bei gebildeten Bürgern Anhänger und Multiplikatoren. Auch stand die Homöopathie von Anfang an der Religion nahe. Viele der ersten Homöopathen waren Pfarrerssöhne oder Theologiestudenten. In Frankreich trat der Klerus offen für Hahnemanns Lehre ein. Viele auf dem Land lebende Pfarrer praktizierten Homöopathie, ganz besonders in Österreich. Aber auch Gutsbesitzer, Kaufleute und andere waren an der Verbreitung der Homöopathie beteiligt. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die so genannte homöopathische Hausarztliteratur, die seit Ende der 1820er Jahre erschien. In ihr wurde die Behandlung häufiger Krankheiten mit einfachen Mitteln geschildert. Daneben gab es ab etwa 1830 Zeitschriften, die sich vor allem an Laien richteten. In diese Zeit fallen auch die ersten homöopathischen Vereinsgründungen.

Laienvereine

Die deutschen homöopathischen Laienvereine sind ein weltweit einmaliges Phänomen. Zwischen 1870 und 1933 wurden 444 solcher Vereine gegründet, vor allem in Württemberg, Sachsen, Preußen und Baden. 1914 waren zwei Prozent der württembergischen Bevölkerung Mitglied in einem homöopathischen Verein. Die Vereine boten neben Geselligkeit und Freizeitgestaltung vor allem Zugang zu homöopathischem Wissen und Behandlung in Form von Selbsthilfe. Sie schafften homöopathische Hausarztliteratur an und machten diese ihren Mitgliedern zugänglich. Herzstücke der Vereine waren die homöopathischen Vereinsapotheken mit teilweise großen Vorräten homöopathischer Arzneien, fast immer in tiefen D-Potenzen. Vereinsmitglieder durften sich kostenlos, abgesehen vom Mitgliedsbeitrag, die gewünschten Mittel herausgeben lassen. Diese Praxis war jedoch von Beginn an juristisch umstritten und wurde schließlich untersagt.

In der „Krise der Medizin“ in den 1920er Jahren fanden Naturheilkunde, Lebensreformbewegung und alternative Heilverfahren verstärkt Zulauf. Die naturheilkundlichen und homöopathischen Laienverbände gewannen viele Anhänger auch unter Arbeitern und Kleinbürgern. Der Dachverband Reichsbund für Homöopathie und Gesundheitspflege umfasste im Jahr 1930 348 Vereine mit 38.200 Mitgliedern. Der Nationalsozialismus griff mit der „Neuen Deutschen Heilkunde“ diese sich zu einer Massenbewegung entwickelnde Tendenz auf und vereinnahmte sie für seine Ziele. Die homöopathischen Laienvereine wurden davon zunächst mit erfasst. Im Laufe der Zeit nahm ihre Aktivität aber deutlich ab; am Ende des „Dritten Reiches“ war das homöopathische Laienwesen weitgehend zerstört. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zwar einige Vereine wiedergegründet, erreichten aber nicht annähernd die frühere Bedeutung.

Seit Mitte der 1970er Jahre erlebt die Homöopathie mit der Zunahme der Beliebtheit alternativer Heilmethoden aber auch bei Laien wieder einen Aufschwung. Homöopathische Mittel sind von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht rezeptpflichtig und können frei in der Apotheke bezogen werden. Sie gelten als ungefährlich, da sie (wenn überhaupt) nur minimale Mengen von Arzneisubstanz enthalten und daher keine substanziellen Wirkungen zu befürchten sind. Vor allem Klassische Homöopathen warnen aber vor der Behandlung von mehr als nur harmlosen Erkrankungen durch Laien. Sie weisen darauf hin, dass ein Mittel nicht schon deshalb als „homöopathisch“ zu bezeichnen ist, weil es durch Potenzieren hergestellt wurde, sondern nur, wenn es mit seinen typischen Symptomen zu den Symptomen des Patienten passt.

Tierhomöopathie

Heutige Tierhomöopathen, meist Tierheilpraktiker beziehen sich auf vereinzelte Bemerkungen Hahnemanns zur Anwendbarkeit von Homöopathie bei Tieren. Er ging demnach von einer direkten Übertragbarkeit aus. Eigene Schritte in Richtung der Entwicklung einer Tierhomöopathie unternahm Hahnemann allerdings nicht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verlor diese bis in die 1930er Jahre an Bedeutung. Den wichtigsten Einfluss auf ihre neuerliche Verbreitung hatte in der Nachkriegszeit Hans Wolter.

Die neue EU-Bioverordnung, die seit dem 1. Januar 2009 für die tierische Erzeugung in der Ökologischen Landwirtschaft gilt, enthält folgende Vorschrift zur Behandlung von Tieren: "...chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist."

An der Veterinärhomöopathie wird kritisiert, dass die Arzneimittelwahl auf der Grundlage von Arzneimittelbildern (AMB) basiert, die überwiegend von humanhomöopathischer Herkunft sind. "Obwohl einige Symptome eines AMB bei Mensch und Tier vermutlich ähnlich sind, sind die Feinheiten, welche für die Arzneimittelwahl entscheidend sind, bei Mensch und Tier unterschiedlich."

Homöopathieanhänger verweisen oft auf angebliche Behandlungserfolge bei Tieren. Diese ließen sich nicht durch Placeboeffekte erklären, da Tiere ja nicht an eine Wirksamkeit von Homöopathika „glauben“ können. Vorstellbar ist allenfalls eine positive Wirkung der Mensch-Tier-Zuwendung sowie ein Placeboeffekt, da Tierbesitzer an die Wirksamkeit einer Behandlung glauben können, auch wenn es keine direkte gibt.

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